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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2015 - L 15 AS 197/15 NZB   

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https://dejure.org/2015,102106
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2015 - L 15 AS 197/15 NZB (https://dejure.org/2015,102106)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2015 - L 15 AS 197/15 NZB (https://dejure.org/2015,102106)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2015 - L 15 AS 197/15 NZB (https://dejure.org/2015,102106)
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  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2015 - L 15 AS 197/15
    Das SG hat in den Entscheidungsgründen seines der Klage vollumfänglich stattgebenden Gerichtsbescheides vom 8. September 2015, mit dem es den Beklagten verpflichtet hat, der Klägerin die im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 20. März 2013 zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen gem. § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X - zu erstatten, die einschlägige Rechtsprechung des BSG herangezogen, laut der ein Widerspruch nicht "erfolgreich" i.S. von § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X ist, wenn die "abhelfende" Entscheidung des Rechtsträgers nicht dem Widerspruch, sondern einem anderen Umstand, wie z.B. der Nachholung von den Leistungsberechtigten gem. § 60 ff. SGB I obliegenden Mitwirkungshandlungen, zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 20/91 - , SozR 3-1300 § 63 Nr. 3, juris).
  • BSG, 28.12.2010 - B 13 R 320/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2015 - L 15 AS 197/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedürftig und fähig ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - B 13 R 320/10 B ).
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2015 - L 15 AS 197/15
    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des Sozialgerichts nicht den Kriterien entspricht, die die obersten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst dann, wenn es diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Juli 2012 - B 1 KR 65/11 B).
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